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PorträtDie Eidgenössische Zollrekurskommission war die älteste Rekurskommission des Bundes. Sie entstand im Jahre 1926, mit dem Inkrafttreten des Zollgesetzes vom 1. Oktober 1925. Ursprünglich war sie zuständig für Beschwerden gegen Verfügungen der Oberzolldirektion im Rahmen der Festsetzung von Zollbeträgen; ein Bundesratsbeschlusses aus dem Jahre 1941 erklärte die Zollrekurskommission auch als zuständig für die Anfechtung der Steuer auf der Wareneinfuhr. In beiden Bereichen entschied die Zollrekurskommission in früherer Zeit endgültig. Im Zuge einer Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege wurde ab 1. Oktober 1969 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht gegen Urteile der Rekurskommissionen generell ermöglicht. Die Zollrekurskommission entschied damit einzig noch über Verfügungen über die Veranlagung der Zölle, soweit diese von der Tarifierung oder von der Gewichtsbemessung abhing, endgültig; alle ihre übrigen Urteile, auch diejenige betreffend die Einfuhrsteuer, unterlagen dagegen letztinstanzlich der Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht Die Zollrekurskommission ist per 31.12.2006 abgelöst und sämtliche Geschäfte wurden an das Bundesverwaltungsgericht überführt worden. Aktuelle Informationen über das Bundesverwaltungsgericht finden Sie unter folgender Internetseite: |
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