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OrganisationDie Zollrekurskommission war eine Behörde der Verwaltungsrechtspflege und von der Bundesverwaltung unabhängig. Es handelte sich bei ihr um ein sachspezifisch bestimmtes Sondergericht, indem sich die sachliche Zuständigkeit auf einen bestimmten Bereich, nämlich den der Zollabgaben, beschränkte. Als Vorinstanz der Zollrekurskommission amtete die Eidgenössische Zollverwaltung; gegen Entscheide der Zollrekurskommission konnte mit Ausnahme von Entscheiden über die Zoll-Veranlagung, soweit diese von der Tarifierung oder von der Gewichtsbemessung abhieng, sowie Entscheide über Erlass oder Stundung geschuldeter Abgaben Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden.Die Rekurskommissionen des Eidgenössischen Finanzdepartementes - mithin auch die Zollrekurskommission - sind per 31.12.2006 abgelöst und sämtliche Geschäfte an das Bundesverwaltungsgericht überführt worden. Aktuelle Informationen über das Bundesverwaltungsgericht finden Sie unter folgender Internetseite: |
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