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Das Verwaltungsrecht und damit verbunden die Verwaltungsrechtspflege haben auf Bundes- und Kantonsebene in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen. Dies gilt auch für das Gebiet der indirekten Bundessteuern. Mit der auf den 1. Januar 1994 in Kraft gesetzten Revision vom 4. Oktober 1991 des Bundesrechtspflegegesetzes hatte der Gesetzgeber zur Entlastung des Bundesgerichts eine Reihe eidgenössischer Rekurskommissionen geschaffen, zu denen auch die für den Bereich der indirekten Bundessteuern zuständige Steuerrekurskommission zählte.

Die Eidgenössische Rekurskommission ist per 31.12.2006 abgelöst und sämtliche Geschäfte sind an das Bundesverwaltungsgericht überführt worden.

Aktuelle Informationen über das Bundesverwaltungsgericht finden Sie unter folgender Internetseite:

www.bundesverwaltungsgericht.ch