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OrganisationDie Steuerrekurskommission war eine Behörde der Verwaltungsrechtspflege und von der Bundesverwaltung unabhängig. Es handelte sich bei ihr um ein sachspezifisch bestimmtes Sondergericht, indem sich die sachliche Zuständigkeit auf einen bestimmten Bereich, nämlich den der indirekten Bundessteuern, beschränkte. Als Vorinstanz der Steuerrekurskommission amtete die Eidgenössische Steuerverwaltung; gegen Entscheide der Steuerrekurskommission konnte mit Ausnahme von Entscheiden über Erlass oder Stundung geschuldeter Abgaben Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden.Die Rekurskommissionen des Eidgenössischen Finanzdepartementes - mithin auch die Eidgenössische Steuerrekurskommission - sind per 31.12.2006 abgelöst und sämtliche Geschäfte an das Bundesverwaltungsgericht überführt worden. Aktuelle Informationen über das Bundesverwaltungsgericht finden Sie unter folgender Internetseite: |
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