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Die Personalrekurskommission war eine Behörde der Verwaltungsrechtspflege und von der Bundesverwaltung unabhängig. Es handelte sich bei ihr um ein sachspezifisch bestimmtes Spezialgericht, indem sich die sachliche Zuständigkeit auf einen bestimmten Bereich, nämlich den der Streitigkeiten aus den Arbeitsverhältnissen des Bundespersonals beschränkte. Als Vorinstanz der Personalrekurskommission amteten die Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung sowie die letzten Instanzen der Unternehmungen des Bundes; gegen Entscheide der Personalrekurskommission konnte Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden, sofern es um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder um Verfügungen im Bereich Gleichstellung der Geschlechter ging. In allen anderen Verfahren, die dem Bundespersonalgesetz unterstehen, waren die Beschwerdeentscheide der Eidgenössischen Personalrekurskommission endgültig.

Die Personalrekurskommission ist per 31.12.2006 abgelöst und sämtliche Geschäfte sind an das Bundesverwaltungsgericht überführt worden.

Aktuelle Informationen über das Bundesverwaltungsgericht finden Sie unter folgender Internetseite:

www.bundesverwaltungsgericht.ch