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Die Rekurskommission für die Staatshaftung war eine Behörde der Verwaltungsrechtspflege und von der Bundesverwaltung unabhängig. Es handelte sich bei ihr um ein sachspezifisch bestimmtes Spezialgericht, indem sich die sachliche Zuständigkeit auf einen bestimmten Bereich, nämlich den der Haftung des Bundes bei bestimmten Schadensfällen, beschränkte. Als Vorinstanz der Rekurskommission für die Staatshaftung amtete das eidgenössische Finanzdepartement oder eine mit öffentlich- rechtlichen Aufgaben betraute ausserhalb der Bundesverwaltung stehende Organisation; gegen Entscheide der Rekurskommission konnte Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden.

Die Rekurskommission für die Staatshaftung ist per 31.12.2006 abgelöst und sämtliche Geschäfte an das Bundesverwaltungsgericht überführt worden.

Aktuelle Informationen über das Bundesverwaltungsgericht finden Sie unter folgender Internetseite:

www.bundesverwaltungsgericht.ch