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PorträtDas Verwaltungsrecht und damit verbunden die Verwaltungsrechtspflege haben auf Bundes- und Kantonsebene in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen. Besonders stark gilt dies für den Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, der mit der fortdauernden Öffnung der Schweizer Wirtschaft einem stetigen Wechsel unterworfen ist. Bis Mitte der 90er Jahre wurde das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes in mehreren Erlassen geregelt; nach der Unterzeichnung des WTO-Übereinkommens in Marrakesch am 15. April 1994 galt es, dessen Regelungen in das schweizerische Landesrecht zu übernehmen. Mit der Ausarbeitung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen hatte der Bund auftragsgemäss das international vereinbarte Rechtsmittelverfahren aufgebaut und als Rekursinstanz die Eidgenössische Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen eingeführt. Das Gesetz räumt damit insbesondere auch Anbietern, deren Offerte nicht berücksichtigt worden ist, ein Rekursrecht ein. Die Rekurskommissionen des Eidgenössischen Finanzdepartementes - mithin auch die Eidgenössische Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen - sind per 31.12.2006 abgelöst und sämtliche Geschäfte an das Bundesverwaltungsgericht überführt worden. Aktuelle Informationen über das Bundesverwaltungsgericht finden Sie unter folgender Internetseite: www.bundesverwaltungsgericht.ch ![]() ![]() ![]() |
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