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Die Alkoholrekurskommission gehörte zu den älteren Rekurskommissionen des Bundes; schon das am 27. Mai 1933 in Kraft getretene Bundesgesetz über die gebrannten Wasser sah eine Rekursinstanz vor, die Entscheide der Eidgenössischen Alkoholverwaltung im Rahmen des Alkoholgesetzes auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüfte.

Die Rekurskommissionen des Eidgenössischen Finanzdepartementes - mithin auch die Alkoholrekurskommission - sind per 31.12.2006 abgelöst und sämtliche Geschäfte an das Bundesverwaltungsgericht überführt worden.

Aktuelle Informationen über das Bundesverwaltungsgericht finden Sie unter folgender Internetseite:

www.bundesverwaltungsgericht.ch